Für Spenden bis 300€ benötigst du nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 b EStDV keine gesonderte Spendenbescheinigung. Es genügt die Kopie des Zahlungsnachweises in Kombination mit einer vereinfachten Spendenbescheinigung bei der Steuererklärung anzugeben.
Wenn Ihr uns in Form einer Spende unterstützen möchtet, dann könnt Ihr das gerne auf zwei Wegen tun!
Ihr könnt uns gerne den Spendenbetrag direkt auf unser Vereinskonto überweisen. Dieses erreicht Ihr über:
Pop-Chor Marburg e.V.
Volksbank Mittelhessen
IBAN: DE64513900000010027462
BIC: VBMHDE5FXXX
Gerne könnt Ihr uns auch spenden per Kredit- oder Debitkarte über den europäischen Zahlungsanbieter Mollie zukommen lassen. Dafür nutzt Ihr einfach einen der folgenden Buttons:
Neben einer einmaligen Spende habt Ihr bei uns ebenfalls die Möglichkeit, eine Fördermitgliedschaft abzuschließen.
Bei dieser Option wirst Du zum offiziellen unterstützenden Vereinsmitglied. Fördermitglieder sind formell Mitglieder, ohne dabei an Proben oder Konzerten teilzunehmen.
Die höhe des Förderbeitrags kann von jedem Fördermitglied selbst gewählt werden, muss jedoch mindestens 10€ im Semester (Semesterbeginn sind der 01.04. und 01.10.) betragen.
Ab einem Fördermitgliedsbeitrag in Höhe von 20€ pro Semester erhältst Du freien Eintritt bei unseren Semesterabschlusskonzerten!
Um ein Fördermitglied zu werden, fülle bitte den nachfolgenden Beitrittserklärung aus und schicke sie per Mail an “pop-chor@students.uni-marburg.de” oder per Post an folgende Adresse:
Pop-Chor Marburg e.V., Lahntor 5, 35037 Marburg