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Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des Pop-Chor Marburg e. V.
in der Fassung vom 28.03.2026

A. Aufnahmeverfahren

A.1 Neumitglieder

Der Eintritt in den Chor erfolgt durch Abgabe des Aufnahmeantrags (dies stellt einen schriftlichen Antrag nach §4(5) der Satzung dar). Der Aufnahmeantrag muss innerhalb der ersten vier Proben des Semesters (spätestens in der zweiten regulären Probe nach den Schnupperproben) ausgefüllt an ein Mitglied des Vorstands übergeben werden. Für Neumitglieder, die über die Warteliste nachgerückt sind, gilt eine Frist von zwei Wochen nach Erhalt des Aufnahmeantrags.

A.2 Online-Anmeldung

Vor dem Ausfüllen des Aufnahmeantrags muss jede antragstellende Person eine unverbindliche Voranmeldung über ein Online-Umfrageformular ausfüllen. Diese Online-Voranmeldung konstituiert einen vorläufigen Beitritt in den Verein und ermöglicht die Pflege einer Datenbank aller Mitglieder. Sie ist nicht mit einer vollwertigen Vereinsmitgliedschaft gleichzusetzen.

Nach Ausfüllen der Online-Voranmeldung erhält die antragstellende Person per Mail den offiziellen Aufnahmeantrag.

Die Anzahl der Anmeldungen wird auf 200 begrenzt. Jede weitere Anmeldung wird auf einer Warteliste vorgemerkt.

B. Pflichten der Mitglieder

B.1 Mitgliedsbeitrag

Der Chor hat im Laufe des Semesters hohe Kosten zu tragen, wie beispielsweise das Honorar für die Chorleitung, das Probenwochenende oder die Anschaffung von Noten. Aus diesem Grunde ist von den aktiven Mitgliedern zu Beginn jedes Semesters ein Semesterbeitrag in Höhe von 20,- € zu entrichten. Die Chorleitung ist ausgenommen von dieser Zahlung.

Der Beitrag ist entweder bar oder per Überweisung auf das in dem Aufnahmeantrag angegebene Konto bis zur vierten Probe (zweite Probe nach den Schnupperproben) zu entrichten. Für Neumitglieder, die über die Warteliste nachgerückt sind, gilt eine Frist von zwei Wochen nach Erhalt des Aufnahmeantrags.

B2. Fördermitgliedsbeitrag

Fördermitglieder zahlen zu Beginn des Semesters (01.04. und 01.10.) einen Förderbeitrag in Höhe der selbst bestimmten Förderungssumme von mindestens 10,- €. 

B.3 Noten und Materialien

Alle vom Verein bereitgestellten Noten und Materialien dürfen nur im Rahmen der Vereinsarbeit genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte sowie das eigenständige Vervielfältigen sind nicht gestattet. Die Mitglieder sind verpflichtet, die urheberrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Bei Beendigung der Mitgliedschaft sind bereitgestellte Materialien unaufgefordert zurückzugeben bzw. zu löschen.

C. Proben und Auftritte

C1. Chorproben

Die regulären Chorproben finden innerhalb der Vorlesungszeit der Philipps-Universität Marburg wöchentlich immer dienstags von 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr statt und bedürfen keiner Ankündigung.

Außerordentliche Chorproben werden von der Chorleitung oder dem Vorstand im Voraus angekündigt.

C2. Auftritte

Alle Auftritte des Chores werden mit ausreichender Vorlaufzeit angekündigt. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an Auftritten des Chores besteht nicht.